• Alle Besucher und Teilnehmer müssen ein negatives Corona-Testergebnis je Woche vorlegen.  Es kann ein mitgebrachter Selbsttest (z.B. vom Ausbildungsbetrieb) im Beisein unseres geschulten Personals durchgeführt werden.

 

  • Alle Teilnehmer werden vor Beginn der Lehrgangsangebote des zuständigen Ausbilders unterwiesen, welche Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen in der GLW-Arnsberg aktuell gelten.

 

  • Auf dem gesamten Gelände der GLW-Arnsberg ist der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Teilnehmern und den Beschäftigten der GLW-Arnsberg einzuhalten. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist als verpflichtende Schutzmaßnahme nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes unabdingbar.

 

  • Auch außerhalb des Geländes der GLW-Arnsberg (Pausen, Anfahrt u. Abfahrt) ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m und das Tragen einer medizinischen Maske zu achten. Kontrollen des Ordnungsamtes werden durchgeführt und bei Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung mit einem Bußgeld geahndet.

 

  • Die Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen sind mit diesem Hinweis Bestandteil der Hausordnung und werden bei Verstoß von der GLW mit Hausverbot geahndet.

 

  • Die GLW-Arnsberg behält sich das Recht vor alle Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen jeder Zeit anzupassen um die gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO einzuhalten.

 

  • https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210914_coronaschvo_ab_15.09.2021_andmod.pdf